Gedanken zur Initiative “gegen den Bau von Minaretten“
Mit dem Verbot der Errichtung muslimischer Minarette, verstösst die Initiative gegen die Freiheit der Religionsausübung. Diese Freiheit ist ein Grundprinzip unserer Demokratie und unseres Rechtssystems. Sie ist in der Bundesverfassung verankert. Der Staat muss allen die Möglichkeit geben, ihren Glauben frei auszuüben, solange deren Ausübung nicht im Widerspruch zu Respekt, Sitten und Gebräuchen steht. Der Staat soll diese Freiheit nicht durch unverhältnismässige Massnahmen einschränken. Das Minarett ist ein Teil, der zur muslimischen Religionskultur gehört. Ein vollständiges Verbot, wie es die Initiative vorsieht, ist deshalb unverhältnismässig und diskriminierend. Es steht auch im Widerspruch zu den grundlegenden Menschenrechten und zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Andere Religionen, wie die katholische und die reformierte Kirche haben auch Gebäude, die ihren Glauben symbolisieren. Wir denken, dass der Islam und die Muslime gleich behandelt werden müssen wie die anderen Religionen und die anderen Gläubigen.
Gäbe es aus dieser Religionsfreiheit heraus eine unkontrollierte Situation? Die Antwort ist Nein, denn in allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz gibt es Vorschriften und Gesetze über das Bauen. Diese Gesetze stellen Bedingungen auf, die neue Gebäude erfüllen müssen. Der Bau eines Minaretts in einer Gemeinde unterliegt diesen Gesetzen. Bei einem Gesuch ist zu prüfen, ob das Minarett zonenplankonform ist und ob der geplante Bau den architektonischen Anforderungen genügt, ob Umwelt-und Sicherheitsnormen eingehalten werden. Solange ein Minarett diese Anforderungen nicht erfüllt, kann keine Baugenehmigung erteilt werden. Diese Gesetze haben sich bewährt und funktionieren sehr gut.
Die Debatte über das Verbot von Minaretten ist zu einer Debatte für oder gegen den Islam ausgeartet. Das ist gefährlich und vermischt zwei verschiedene Dinge: einen Bau eines Minaretts zuzulassen bedeutet nicht, Inhalt und Praxis des islamischen Glaubens zu teilen. Alle Staaten und Personen, die sich die Wahrung der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben und demokratische Werte anstreben, sollen den Islam kritisieren können, so das obligatorische Tragen der Schleier, die Diskriminierung von Frauen und den zunehmenden Fundamentalismus. Wir haben ein funktionierendes Kontrolle und Verwaltungssystem mit ausreichenden juristischen Instrumentarien zur Verhütung und Bekämpfung jeder Gesetzesverletzung, die einem Muslim in der Schweiz zugeschrieben ist. Bei jeder gefährlichen Situation oder Verletzung der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit einer Moschee, wird die Polizei bereit sein, zu intervenieren, so wie sie es bei andern Bevölkerungsgruppen ebenfalls täte.
Diese Initiative versucht nur, zusätzliche Probleme zu schaffen, und in ihrem Wesen hat sie die Anlage, den Religionsfrieden, den es in der Schweiz seit 160 Jahren gibt, zu stören. In der ganzen Schweiz gibt es heute 4 Moscheen (weniger, als es in Biel christliche Kirchtürme gibt!), die niemals Anlass zu Problemen waren. In der Schweiz gibt es eine lange Tradition der friedlichen Koexistenz zwischen dem Islam und den anderen Religionen. Mit einer Annahme dieser Initiative würde dagegen eine Integration der Muslime und die Akzeptanz von Muslimen in unserer Gesellschaft massiv erschwert. Vielmehr würde sie dazu beitragen, dass sich moderate Muslime extremistischen Positionen und Haltungen zuwenden könnten. Dem sollten wir nicht Vorschub leisten.
R.Lumengo, November 2009
Zur Initiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“
Als erstes möchte ich Folgendes aus meiner Sicht festhalten: Es geht mit dieser Initiative in keiner Art und Weise darum, die Armee abzuschaffen. Es geht nur um die Frage eines Verbots der Ausfuhr von militärischer Ausrüstung aus der Schweiz ins Ausland. Meine Partei, die SP, ist nicht für die Abschaffung der Armee, aber wir setzen uns für eine Reduktion der Militärausgaben und für eine Neudefinition der Aufgaben der Armee ein. Wir glauben, dass die Armee weiterhin eine wichtige Rolle bei der Kontrolle und Überwachung des Luftraums erfüllen und insbesondere auch eine Rolle im Rahmen von Massnahmen zur Förderung des Friedens spielen muss.
Die Schweiz hat im Jahr 2008 an 72 Ländern Kriegsmaterial geliefert, am meisten nach Pakistan. Saudi-Arabien ist in der 1. Hälfte des Jahres 2009 auf den 3. Platz vorgerückt. Dies zeigt, dass meist Länder beliefert werden, in denen Diktatoren herrschen oder Länder, in denen die grundlegenden Menschenrechte kaum respektiert werden. Die Schweiz ist in der Lage, ihre Rüstungsindustrie auf zivile Produkte mit nachhaltiger Beschäftigung umzustellen. Das ist eine viel versprechende Alternative zu Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete mit dem Ziel, Menschen zu töten.
Die Wichtigkeit und Rolle der Rüstungsindustrie in der Schweiz wird übertrieben. Die Ausfuhr von Waffen macht nur 0,44% unserer Exporte aus und die Rüstungsindustrie erbringt nur 0,1% der Wertschöpfung in unserem Land. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die durch eine Annahme der Initiative gefährdet sein könnte, ist 5000. Die Initiative nimmt diesen Punkt Ernst und sieht Massnahmen zur Hilfe und Unterstützung der Betroffenen in einem Zeitraum von 10 Jahren vor. Die Rüstungsunternehmen sollen zum Investieren in den zivilen Sektor angeregt werden, weil der zivile Bereich doppelt so viele Arbeitsplätze schafft als die Rüstungsindustrie. Auf diese Weise könnten diese Arbeitsplätze auch langfristig erhalten werden.
Dass dies möglich ist, zeigt das Beispiel RUAG, eine der wichtigsten Rüstungsindustrien der Schweiz: RUAG hat den Übergang zur zivilen Industrie mit Erfolg geschafft: im Jahr 1999 lag die zivile Produktion bei 7% und heute macht sie bereits bei 50% aus. Das Beispiel aus der Region Thun zeigt uns auch, wie eine Region sich aus der Abhängigkeit der Rüstungsindustrie befreien und auf eine zivile Wirtschaft stützen kann. Sie konnte sich damit eine viel versprechende Zukunft mit nachhaltiger Produktivität und Wachstum sichern. Viele Unternehmen aus dem Bereich Umwelt-und Medizintechnik haben sich in dieser Region angesiedelt.
Dies zeigt, dass die Herstellung von Rüstungsgütern nicht nur moralisch und ethisch problematisch ist, sondern dass Rüstungsindustrie auch weniger wirtschaftlich, weniger wettbewerbsfähig, riskant und ohne Zukunft ist. Wir brauchen einen Wandel im Denken. Dazu gehören wirksame Massnahmen hin zu einer neuen sozialen und ökologischen Wirtschaft.
Die Abhängigkeit der Schweizer Armee von der hiesigen Industrie, wie es die Kritiker der Initiative anführen, ist ein Mythos. Tatsache ist, dass die Schweizer Armee schon heute ihre Geräte grösstenteils im Ausland und nicht von der örtlichen Rüstungsindustrie bezieht.
Schliesslich ist es unbegreiflich, dass sich unser Land für die Förderung von Frieden und Entwicklungshilfe im Ausland einsetzt und gleichzeitig den Ländern, die auf Entwicklungshilfe angewiesen sind, Waffen zur Verfügung stellt um sich damit gegenseitig zu bekriegen. Das ist nicht nur ein Missbrauch von Steuergeldern, es steht auch im Widerspruch zu unserer Neutralitätspolitik. Ein Verbot der Ausfuhr von Kriegsmaterial gibt uns die Glaubwürdigkeit in der Neutralitätspolitk zurück und könnte sehr gut auch ein Beispiel für andere Länder sein, das gleiche zu tun. Deshalb unterstütze ich diese Initiative und werde mit Ja stimmen. Ich zögere nicht, Sie aufzufordern, ebenfalls ein Ja einzulegen.
R.Lumengo, November 2009
FINANZPLATZ SCHWEIZ :
NACHHALTIGKEIT, TRANSPARENZ UND GLEICHBEHANDLUNG
Nach den 12 neuen Doppelbesteuerungsabkommen soll die Schweiz auch mit Ländern ausserhalb der OECD Land mustergültige Abkommen treffen, um der internationalen Kapitalflucht einen Riegel zu schieben. Zudem sind aus- und inländische Kapitalgewinne adäquat zu erfassen.
Zwei Vorfälle machen deutlich, dass der Finanzplatz Schweiz unser Land in ernsthafte Schwierigkeiten bringt: einerseits der Kottau der Schweizer Bankiers vor den US-Steuerbehörden, als diese mit dem Entzug der Banklizenzen drohten. Anderseits die Ohrfeige, die der Finanzplatz vom italienischen Finanzministerium erhielt. Nun scheinen sich die Dinge zu ändern – aber in welche Richtung? Durch die Doppelbesteuerungsabkommen mit 12 OECD-Staaten gemäss OECD-Standards verschwand unser Land wieder von der Liste der Steuerparadiese. Leider scheint der Bundesrat wenig aus den Krisen gelernt zu haben. So sagte Bundesrat Merz, die Schweiz habe nun eine Ruhepause bekommen. Ganz aus dem Schussfeld sei sie aber nicht, und zwar "deshalb nicht, weil es bei der EU Tendenzen in Richtung automatischer Informationsaustausch“ gebe. Aus der Schusslinie und ab ins Réduit? Diesen Eindruck macht der Finanzminister zurzeit. Es fehlt an einer Strategie, wie die Schweiz sich als kooperativer und solidarischer Partner für ausländische Staaten erweisen kann.
Gleiche Standards für alle
So ist fraglich, ob das mit dem Projekt einer Abgeltungssteuer, wie das von Bankenkreisen lanciert wird, gelingen kann. Diese Quellensteuer auf ausländische Vermögen würde von schweizerischen Banken erhoben und anonym an den Herkunftsstaat abgeleitet. Rudolf Strahm hat klar gemacht, dass damit die Crux mit der Steuerhinterziehung keineswegs behoben ist. Das Problem der fehlenden Besteuerung von ausländischem Kapital muss anders angegangen werden: Wie ich im März 2009 gefordert habe, soll die Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EU auch auf andere Staaten ausgeweitet werden. Eine Standardisierung braucht es auch im Fall Doppelbesteuerungsabkommen. Aufschlussreich ist der Fall von Bangladesh und Ghana. Obwohl die Abkommen mit diesen Ländern nicht dem OECD-Standard entsprechen, bewilligte die Parlamentsmehrheit sie im Mai dieses Jahres. Hier muss ab sofort eine kohärente Praxis gelten. Nebst dem OECD-Modell existiert auch ein UNO-Musterabkommen für Abkommen zwischen wirtschaftlich sehr ungleichen Ländern. Denn für arme Länder bedeuten Kapitalflucht und steuerliche Umgehungspraktiken wie Transfer Pricing äusserst schmerzhafte Einbussen. Für sie ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zu sauberen und gerechten Bedingungen lebenswichtig.
Notwendige Kapitalgewinnsteuer
Es bleibt das Problem der inländischen Kapitalgewinne. In keinem anderen OECD-Land sind die Vermögen so ungleich verteilt wie bei uns. Und kein OECD-Land ausser Griechenland und der Schweiz verzichten auf die Kapitalgewinnsteuer. Dabei widerspricht ein solcher Verzicht dem Steuergrundsatz des Reinvermögenszugangsprinzips. In diesem Sinn hat sich schon vor über 10 Jahren die „Expertenkommission Steuerlücken“ ausgesprochen. Und in diesem Sinn lancierte 1998 der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine Initiative. Damals war der Bundesrat unter anderem wegen der Vermögenssteuern und dem Bankgeheimnis gegen eine Kapitalgewinnsteuer. Stattdessen stellte er eine Beteiligungsgewinnsteuer in Aussicht. Heute sehen wir, wie die Kantone im Steuerwettbewerb Vermögenssteuern senken, das Bankgeheimnis haben die Banken bereits gelöchert - und statt einer Beteiligungssteuer haben wir heute nur noch eine Teilbesteuerung der Dividenden. Dass Arbeits- und Kapitaleinkommen ungleich behandelt werden, widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung. Hier kann nur eine Kapitalgewinnsteuer Abhilfe schaffen und – etwa in Kombination mit einer massvollen Bundeserbschaftssteuer – auch einen Beitrag leisten für eine gleichmässigere Verteilung des Wohlstands in der Schweiz.
Ricardo Lumengo, November 2009
ÜBER DIE JUGENDGEWALT
Seit Jahren schon bereitet die Jugendgewalt den Erwachsenen Sorgen. Die Vorfälle der vergangenen Wochen sind also Ausdruck eines echten Problems unserer Zeit. Das Phänomen Jugendgewalt wird denn nicht allein hierzulande diskutiert. Im Ausland nehmen sich die Debatten sogar weit heftiger aus.
Verschiedene Faktoren prädestinieren junge Leute zur Gewalttätigkeit. Die Palette reicht vom individuellen Charakter, der Familiensituation und dem sozialen Umfeld über Mängel im Bildungswesen bis hin zu Lebensführung und Konsumverhalten – damit meine ich den Missbrauch harter Drogen ebenso wie von Alkohol, es geht aber auch um den Konsum von Medien, die durch Gewalt geprägt sind. Zu all diesen Faktoren gesellt sich dann ein Defizit bei der sozialen Integration, das besonders oft junge Ausländer betrifft.
Angesichts der von jungen Schweizern wie Ausländern verübten Gewalt sollte einerseits auf Repression und Strenge gesetzt werden, andererseits aber auch auf den Ausbau von Schutz- und Vorbeugemassnahmen. Die Prävention sollte dazu dienen, besagte Risikofaktoren auszuschalten. Am wichtigsten ist die Möglichkeit frühen Eingreifens, um bei Bagatelldelikten das Ingangkommen einer Teufelsspirale zu verhindern.
Zu den Einsatz- und Vorbeugemassnahmen gehören zunächst einmal ausreichend öffentliche Mittel zur Gewaltprävention und für den Jugendschutz. Ausserdem müssen die im neuen Jugendstrafrecht vorgesehen Einsatzmassnahmen konkretisiert und die elterlichen Erziehungskapazitäten vergrössert werden. Ebenso gilt es das Verbot körperlicher Gewalt an Kindern besser durchzusetzen, die Lehrer stärker für das Problem Jugendgewalt zu sensibilisieren und Polizeieinheiten zu schaffen, die auf Jugendfragen spezialisiert sind und vornehmlich aus jungen Polizisten bestehen. Und nicht zuletzt ist die soziale Integration junger Ausländer zu forcieren.
Die meisten gewalttätigen Jugendlichen wurden in der Schweiz geboren und sind hier aufgewachsen, oder sie sind mit jungen Jahren hierher gekommen und leben bei ihren Eltern. Sie sind also im Allgemeinen gut in unsere Gesellschaft integriert. Übrigens ist die Erziehung in den traditionellen Familien aus Gesellschaften der nichtindustrialisierten Welt, woher die Mehrheit der mit Gewalt in Verbindung gebrachten Ausländer stammt, streng und diszipliniert, dabei aber keineswegs extrem. Er ist demnach nicht gerechtfertigt, die Gewalt Jugendlicher mit Migrationshintergrund als importierte Gewalt, als eine den Ausländern innewohnende Gewalt zu betrachten.
Ich halte es für gerechtfertigt, von Ausländern den Respekt vor unseren Gesetzen strenger einzufordern. Zugleich bin ich aber der Meinung, dass die Ausweisung eines Ausländers eine Ungleichbehandlung bedeutet, die nur als allerletztes Mittel zum Zug kommen darf. Dabei müssen in jedem Einzelfall die Schwere des Verstosses und der Integrationsgrad des Ausländers mitberücksichtigt werden.
Die Ausweisung eines kleinen Delinquenten ausländischer Herkunft steht im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Ausserdem ist es unzulässig, Minderjährige ohne ihre Eltern des Landes zu verweisen. Umgekehrt kann man die Eltern aber nicht mitsamt dem Kind des Landes verweisen, solange ihre Verantwortlichkeit nicht festgestellt ist.
Allerdings kennt das Schweizer Rechtssystem seit langem schon die Möglichkeit, einen ausländischen Kriminellen – ob nun kleiner oder grosser Fisch – auszuweisen. Diese Möglichkeit ist soeben in der Anwendungsverordnung des neuen Ausländergesetzes präsizisiert worden. Jetzt bereits wieder eine Gesetzesrevision vorzunehmen, wäre eine Missachtung des Prinzips der Rechtssicherheit und der Rechtskohärenz. Wir müssen stattdessen zur raschen Umsetzung der heute gültigen Massnahmen schreiten.
Ricardo Lumengo
DER IMMIGRANT MUSS SEINE IDENTITÄT UND WURZELN NICHT VERLEUGNEN
Für mich bedeutet Integration: Jemand fügt sich in eine für ihn fremde Gesellschaft ein. Er nimmt die Kultur und Gebräuche des Gastlandes an, so wie er sich auch Mühe gibt, dessen Gesetze zu beachten. Diese Definition liegt übrigens auch dem neuen Ausländergesetz zu Grunde, das seit Anfang Jahr in Kraft ist.
Der Integrationsprozess setzt den Willen voraus, einer fremden Gesellschaft anzugehören. Der Immigrant sollte den Wunsch verspüren, an der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung des Gastlandes teilnehmen zu können. Er muss darum die Umgangssprache in seiner neuen Umgebung beherrschen, mit seinen Mitmenschen Umgang zu pflegen können.
Informieren und sensibilisieren sollten sich freilich nicht allein die Einwanderer, sondern ebenso die Einheimischen. Beide Seiten brauchen bessere Kenntnisse voneinander. Sie sollten vertraut sein mit der Geschichte, der Herkunft und den sozialen Werten des anderen. Dies erhöht den gegenseitigen Respekt und verhindert Diskriminierung.
Dem Einwanderer sollte die Chance auf Bildung zugestanden werden. Zumindest eine Grundausbildung muss ihm ermöglicht werden. Nur so kann er sich in die Arbeitswelt einfügen, nur so ist seine finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet. Er ist aber auch auf bessere Möglichkeiten zur ungezwungenen Kontaktaufnahme mit Einheimischen angewiesen. In Europa, und besonders bei uns in Schweiz, sind die Gelegenheiten zur spontanen Begegnung am Arbeitsplatz oder an der Schule äusserst rar - wegen des Klimas und wegen unserer Mentalität. Kurz: Es genügt, wenn sich ein Immigrant alles in allem um die Lebensweise eines Durchschnittsbürgers bemüht. Um von einer geglückten Integration zu sprechen, ist es keineswegs notwendig, dass jemand eine wichtige Persönlichkeit wird oder in den Nationalrat gewählt wird.
Meine persönliche Erfahrung als Immigrant war zunächst durch den Umstand geprägt, dass ich mit einem «sprachlichen Rucksack» in der Schweiz ankam. Ich konnte mich in Freiburg niederlassen, einer Universitätsstadt, in der mir die Begegnung mit der einheimischen Bevölkerung keinerlei Schwierigkeiten bereitete. Ausserdem sorgte die gute Wirtschaftslage zu dieser Zeit, Anfang der Achtzigerjahre, für ein freundliches Klima in der Arbeitswelt – dieses Klima fand sich im Verhältnis zwischen den Schweizern und den Einwandern wieder. Und nicht zuletzt wirkte sich meine Zugehörigkeit zum Christentum positiv auf meine Integration aus. Wer diesen judeo-christlichen Hintergrund nicht hat, für den ist die Situation oft weniger einfach.
Umgekehrt haben andere Faktoren meine Integration ernsthaft erschwert. So bin ich wegen meiner Hautfarbe und Herkunft immer wieder auf negative Vorurteile gestossen und diskriminiert worden.
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Integration um ein Sich-Einfügen, nicht um eine vollständige Verwandlung: Der Fremde bewahrt seine Identität und seine Wurzeln, nimmt zugleich indes die Sitten und Gebräuche, die sozioökonomischen und politischen Mentalitäten seiner neuen Heimat an. Dies führt zu einer bemerkenswerten Bereicherung der Persönlichkeit. In diesem Sinne unterscheidet sich Integration von Assimilation. Denn letztere führt zum vollständigen Verlust der eigenen Identität und hemmt damit die Persönlichkeitsentwicklung. Indem die Assimilation die Würde des Individuums beeinträchtigt, wirkt sie sich sowohl für das Ursprungsland des Immigranten wie für das Gastland nachteilig aus.
Eltern, Lehrer und Politikern sollen für den interkulturellen Dialog eintreten. Er erlaubt die Begegnung und den gegenseitigen Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Durch diesen Dialog versteht und akzeptiert man den anderen in seiner Andersartigkeit, und jeder fühlt sich in seiner Eigenart und in seinen Ursprüngen gestärkt. Dadurch integriert sich ein Immigrant in einer anderen Kultur ohne die Angst vor dem Verlust seiner Identität und Selbstachtung. Diese Art der Annäherung hilft bei der Lösung verschiedener politischer und soziokultureller Konflikte.